Donnerstag, 8. April 2010

Wechselmodell - Teil 3 Studien und Fachliteratur

Möglicherweise ist es meiner bisherigen Recherche (vor allem im Netz) entgangen, aber ich habe den Eindruck, es gibt - zumindest im deutschsprachigen Raum - noch einen Mangel an fachlichen Expertisen und Untersuchungen zum Thema Wechselmodell (optional: Paritätsmodell, Doppelresidenzmodell usw.).

Um mit dem optimierten Wohl des Kindes durch praktizierte Wechselmodelle gegebenenfalls auch rechtlich, sozialwissenschaftlich und psychologisch argumentieren zu können, sind aber genau solche Forschungen wichtig. Ohne eindeutige Quellenangabe ist auch dieses Zitat m Internet zu finden, an dem wohl etwas dran sein dürfte: "Auffällig ist, dass das Wechselmodell in Fachkreisen ohne die nötigen Forschungsgrundlagen abgelehnt zu werden scheint, in Internetforen betroffener Eltern, vor allem bei Vätern, das Interesse und die Zustimmung für diese Form der Kinderbetreuung nach einer Trennung aber sehr groß ist." - Ich gehe optimistisch davon aus, dass Studien zum Wechselmodell überwiegend die positiven Potenziale bestätigen werden, wobei selbstverständlich gewisse Grundlagen gegeben sein müssen, so bspw. die berufliche Möglichkeit, ein 50:50-Wechselmodell umzusetzen (auch eine gesellschaftlichspolitische Frage).

Letztlich ist auch die Bereitschaft der "Urteilsverkünder" in den Gerichten und den Jugendämtern usw. erforderlich. Hierzu ist also weiterhin Informations- und Lobbyarbeit zu leisten! Das Wechselmodell, das meines Erachtens für alle Trennungsbeteiligten und eben insbesondere für die Trennungskinder eine optimale Lösung darstellen kann, muss noch weiter kommuniziert werden. Der Blick in Nachbarländer (Belgien, Frankreich,USA...) scheint sich im übrigen zu lohnen.

Jetzt zu meinen bisherigen Funden im Netz: Hier befasst sich "Peter aus BS" auf einer vafk-Seite recht gut mit dem Pro und Contra zum Wechselmodell . Ein kleines Essay zum Thema und einiges an Literatur findet sich hier bei Peter Thiel, einem Systemischen Familientherapeuten. Auch die vaeternotruf-Seite hat einen schönen Überblick zusammengestellt - und noch etwas findet sich da und sehr Gutes dort. FICHTNER u. ESCHWEILER schreiben dies, sicherlich auch als Kurzform eines Ihrer Artikel zu verstehen. - Immerhin vorerst genug, um alles einmal genau durchzuarbeiten!

Beachten Sie auch die Links zum Wechselmodell, siehe Menüleiste rechts unten.

Wechselmodell - Teil 2 Gerichtliche Entscheidungen

Dass das Wechselmodell gerichtlich abgelehnt werden kann, wenn ein(e) Antragsteller(in) die Frage auf diesem Weg enscheiden lassen will, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz [11 UF 251/09 – OLG Koblenz].

Letztlich hängt die Frage, ob ein Wechselmodell umgesetzt werden kann, insbesondere auch davon ab, ob sich beide Partner dazu bereit erklären. Gerichtlich anordbar ist das Wechselmodell offenbar nicht, jedenfalls wenn man das Urteil des OLG Koblenz heranzieht. Allerdings wird dies wohl wie immer eine Frage der juristischen Einzelfallentscheidung sein - daher muss man es im Zweifelsfall eben versuchen!

Wechselmodell - Teil 1 Kindesunterhalt

Zum Wechselmodell gibt es im Netz mittlerweile eine ganze Menge Seiten. Oft handelt es sich um Foren, die partiell gute Infos bieten, aber - wie es bei Foren eben so ist - hier hat der an Fachwissen interessierte Leser die manchmal qualvolle Aufgabe, die Spreu vom Weizen zu unterscheiden und darf auf gut Glück die Beiträge mit möglichst hohem Wahrheitsgehalt und Informationswert auslesen...

Ein effektiver Rechtstipp (vom 01.10.2009) zum Thema "Kindesunterhalt beim Wechselmodell" fand ich dagegen hier: http://www.anwalt.de/ - Es sollte legitim sein, an dieser Stelle mit korrekter Quellenangabe den für unsere Zwecke wichtigsten Auszug zum Thema Wechselmodell aufzuführen.
Hier also ein Zitat:

"Das echte Wechselmodell: Eltern betreuen je zur Hälfte das Kind

Eine andere Lösung kommt gemäß dem BGH nur dann in Betracht, wenn ein „echtes“ Wechselmodell vorliegt, d.h. beide Eltern tatsächlich jeweils zur Hälfte die wechselnde Betreuung des Kindes übernehmen. In diesem Fall sorgt die Regel des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB dafür, dass beide Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen Barunterhalt leisten müssen. Die jeweiligen Naturalleistungen beider Eltern werden jedoch berücksichtigt.

Die Höhe des Barunterhalts richtet sich in diesem Fall nach dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen beider Elternteile. Der Kindesbedarf ist auch hier wegen der Wechselbetreuung zu erhöhen.

Beispiel:

Die Eltern eines 14-jährigen Kindes teilen sich hälftig die Betreuung. Der Vater verdient 2.600 EUR, die Mutter verdient 1.600 EUR und erhält das Kindergeld. Zusammen ergibt dies ein Einkommen von 4.200 EUR. Nach der Düsseldorfer Tabelle hat das Kind einen Bedarf von grundsätzlich 548 EUR - wegen der Wechselbetreuung jedoch einen Mehrbedarf von insgesamt 600 EUR.

Bei der Berechnung ist jeweils noch der erhöhte Selbstbedarf von Vater und Mutter von 1.100 EUR abzuziehen. Der Vater verfügt somit über 2.600 – 1.100 = 1.500 EUR die Mutter über 1.600 – 1.100 = 500 EUR. Gemeinsam stehen somit 2.000 EUR für den Barunterhalt zur Verfügung.

a) Barunterhalt des Vaters:

Wegen des höheren Einkommens muss der Vater grundsätzlich 75% und die Mutter 25% des Barunterhalts leisten. Von den 600 EUR Bedarf entfallen also zunächst 450 EUR auf den Vater und 150 EUR auf die Mutter.

Weil er zur Hälfte seine Unterhaltspflicht in Naturalunterhalt leistet, darf der Vater die Hälfte des Kindesbedarfs (300 EUR) abziehen: 450 EUR – 300 EUR = 150 EUR. Von diesem Restbetrag ist zuletzt noch seine Kindergeldhälfte (die die Frau einnimmt) in Höhe von 77 EUR abzuziehen, so dass er lediglich noch einen Unterhaltsbetrag von 73 EUR leisten muss.

b) Barunterhalt der Mutter:

Die Mutter erbringt ebenfalls die Hälfte des Kindesunterhalts in Natur, d.h. auch sie darf von ihrem Barunterhaltsanteil (150 EUR) die Hälfte des Kindesbedarfs (300 EUR) abziehen. Die Hälfte des Kindergeldes muss sie sich jedoch anrechnen lassen, weil sie es in voller Höhe bezieht:

150 EUR – 300 EUR + 77 EUR= -73 EUR.

c) Ergebnis:

In Höhe von 73 EUR leistet die Mutter durch Naturalunterhalt grundsätzlich zuviel, sie erhält jedoch diese Mehrleistung durch den Unterhaltsbetrag vom Vater des Kindes (s.oben) ausgeglichen.

Liegt eine echte Wechselbetreuung vor, sind also beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet – nicht etwa beide nur zum Naturalunterhalt. Zu beachten ist dabei, dass § 1603 BGB inzwischen eine höhere Erwerbsobliegenheit vorsieht und grundsätzlich beide Eltern zur Erwerbstätigkeit verpflichtet sind.

Achtung: Ist einer der beiden Elternteile jedoch nicht leistungsfähig, kommt die sogenannte Ersatzhaftung nach § 1607 BGB in Betracht, wonach andere Verwandte für den Unterhalt einstehen müssen, beispielsweise die Großeltern."


Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-beim-wechselmodell-wer-zahlt-wenn-beide-eltern-das-kind-betreuen_005204.html

Mittwoch, 7. April 2010

Themenpalette - ein Brainstorming

Was können Sie hier erwarten? Wir wollen Ihnen einen Überblick der beabsichtigten, oder besser der möglichen Themen vorstellen, die nach und nach - wie es die knapp bemessene Zeit zulässt - in diesem Rahmen aufgegriffen werden sollen. (Lesen Sie dazu bitte auch den ersten Blogbeitrag vom 06. April d.J.). Es geht primär um Väterhilfe in Eltern-Kinder-Trennungssituationen. Die Thematik soll allerdings umfassend angegangen werden und bspw. auch Vaterforschung, Vaterschaftskonzepte, Vater-Kind-Beziehung oder die aktuelle Lebenssituation insbesondere von Jungs, den zukünftigen Vätern unserer Gesellschaft, berücksichtigen. - Beiträge von Gastautoren sind willkommen!

* Aktuelle Forschung zur Vater-Kind-Beziehung und frühkindlicher Vater-Bedeutung
* Lebenssituation für Väter und Kinder nach der Elterntrennung
* Forum Väterhilfe

* Rechtliche Entwicklungen: Kindschaftsrecht, Umgangsrecht, gemeinsames Sorgerecht und mehr - Fakten, Hintergünde, Entscheidungen
* Sorgekonzepte für Trennungskinder: Schwerpunkt Wechselmodel (Doppelresidenz) - Fakten, gesellschaftlich-berufliche Voraussetzungen, eigene Erfahrungswerte

* Väterforschung
* Väter in der heutigen Gesellschaft: Männer und die Kluft zwischen Kind und Karriere

* Vater und Sohn - Jungen auf der Suche nach männlichen Vorbildern
* Krisen und Chancen neuer "Mannsbilder" - Männliche Emanzipation

* Gesellschaftlich verdrängtes Leidthema: Sexueller Missbrauch von Jungen
* Keine Gewalt gegen Kinder! - Ein Tabu mit fließenden Grenzen?

* "Spirituelles Vatersein" - Übergangsrituale und andere Erfahrungen des Mannseins als Alternativen zu Alkohol- und Gewaltexzessen
* Stark sein ohne draufzuhauen - Gewaltprävention für Jungen

* Regionale Initiativen, Einrichtungen, Veranstaltungen für Väter

Autor: papa m.

Dienstag, 6. April 2010

Entsorgte Väter?! - Themenabriss

Trennungen sind meistens schmerzhaft und fordern von allen Beteiligten viel Kraft, um die Situation zu meistern und das Zerbrechen eines Lebenskonzepts als neue Chance zu nutzen. Sind Kinder da, ist die Herausforderung noch immens größer. Dann geht es um mehr als um das eigene Wohlbefinden der Frau und des Mannes, die sich getrennt haben. Jetzt geht es auch und insbesondere um das Wohl des Kindes. Das Wohl des Kindes kann aber wiederum nur aus dem Wohl der Mutter und dem Wohl des Vaters resultieren.

Dass es viel Leid gerade für Kinder geben kann, wenn Eltern sich trennen, weiß jeder. Seelischer Schmerz, der vielleicht verhindert werden könnte, wenn doch Mutter und Vater vernünftig und erwachsen miteinander umgehen könnten! Voraussetzung wäre aber auch, dass Familiengesetz und staatliche Begleitung die Rechte aller Beteiligten wirklich gerecht zu wahren versteht! Oft verlieren Mütter, Väter und Kinder allesamt viel, wenn die menschenrechtliche Gleichberechtigung in eine Schräglage gerät und den einen zum "Gewinner" und den anderen zum "Verlierer" der Lebenssituation macht. So bilden sich Fronten, die vielleicht gar nicht sein müssten, wenn es für alle im Trennungsprozess Eingebundenen gleichberechtigt zugehen könnte. Verhärtete Fronten führen letztlich zur Verschärfung der Lage. Gerät das auch nach einer Trennung fortbestehende Eltern-Kinder-System außer Balance, fühlen sich am Ende alle Beteiligten als Opfer eines persönlich schmerzhaften Vorgangs.

In diesem Weblog sind keine Frau-Mann-Feindbilder oder Täter-Opfer-Stigmatisierungen beabsichtigt, sondern differenzierte, faire und gemeinsame Wegfindungen auf umfassender Wissensbasis. Verständnis ist gefragt. Menschenrechte erfordern menschliche Reife. Das Wohl unserer Kinder beginnt da, wo Väter und Mütter lernen, sich auf gleicher Ebene und gleichberechtigt miteinander zu verständigen, gerade auch nach dem Bruch einer Familie. Das Wohl des Kindes wird durch die Ausgrenzung eines Elternteiles - meistens ist es der Vater - keineswegs gefördert. Konflikte können so nicht aufgelöst werden und sind dazu verdammt, sich wie ein roter Faden durch das fortbestehende Eltern-Kinder-System zu ziehen, mit allen Problemen, die durch ungelöstes Konfliktpotenzial aufkommen.

Dieses Weblog - eine interaktive Plattform - will einen Beitrag leisten, um die oft verkannte Notsituation vieler Trennungsväter in Deutschland zu beleuchten und im Licht eines optimierten Wissensstandes aufzuhellen. Von der Familie getrennte Väter, von ihren Kindern entfernte Väter - sie werden allzu häufig zu angeblich verantwortungslosen, zahlungsunwilligen, streitenden "Tätern" abgestempelt und sind dabei in vielen Fällen selbst die eigentlichen Opfer einer Trennungssituation. Nicht selten ist beispielsweise die scheinbar verantwortungslose Weigerung, Unterhalt zu leisten, nichts anderes als Verzweiflung, Seelenleid und unendliche Frustration eines "entsorgten" Vaters, der nur noch ausrangierter "Goldesel" ist, aber nicht der real sorgende, liebevolle und verlässliche Vater sein darf, der er sein möcht (hierzu bspw. die Untersuchungsergebnisse des Rechtswissenschaftlers Roland PROKSCH; siehe Literaturangaben in der Menüleiste rechts). Wenn Eltern-Trennungen im schlimmsten Fall zum Verlust der Vater-Kind-Beziehungen führen, dann ist eine gesellschaftliche, familiäre, persönliche und auch juristische Schräglage aufgekommen, die ein Gegensteuern dringend erfordert!

Natürlich nicht alle, aber viele Väter wollen auch nach einer Trennung weiterhin treue, verantwortungsbewusste Elternteile für ihre Kinder sein. Das zeigen schon allein die stark frequentierten Initiativen etwa von "Väteraufbruch für Kinder" oder "Väternotruf". Darüber hinaus wird diese Situation von einer stattlichen Anzahl neuer populärer Bücher über neue Vateridentitäten und Vater-Kind-Beziehungen widergespiegelt. Viele Väter können dieses elterliche Bedürfnis nach einer Trennung nicht mehr leben. Viele dürfen es nicht, erfahren als liebevolle Väter massive Unterdrückung. Gerade auch in Deutschland. Im Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof die Diskriminierung von unverheirateten Vätern in unserem Lande angeprangert: Nicht eheliche Väter erhalten bisher allzu oft nicht einmal das gemeinsame elterliche Sorgerecht, wenn die Mutter nicht bereit ist, es Ihnen schriftlich einzuräumen. Sie können dann für ihre eigenen Kinder weder mitentscheiden, welche medizinische Behandlung erfolgt, noch welcher Kindergarten oder welche Schule gewählt werden. Das entmündigt nicht nur gravierend als Elternteil, es kann auf psychologischer Ebene geradezu eine persönliche Beleidigung, eine Entwürdigung für einen verantwortlichen Vater bedeuten, ein dramatisches persönliches Zerbrechen herbeiführen - und last not least: es demotiviert. Vater-Kind-Bindungen drohen nicht zuletzt vor diesem Hintergrund abzureißen. Auch manche ehemals verheiratete Väter haben ihr zuvor noch per Gesetz zuerkanntes gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung wieder verloren. - Eine Vielzahl entsorgter Väter also in Deutschland?! Das kann nicht zum familiengesetzlich vorgegebenen Wohle der Kinder beitragen!

Hier ist dringend ein grundsätzliches gesellschaftliches und gesetzliches Umdenken hin zu neuen, menschenrechtlich akzeptablen Rahmenbedingungen gefordert! Letzten Endes müssen sich nach dem Bruch einer Familie alle Beteiligten an einen "Runden Tisch" setzen können, notfalls mit professioneller Moderation. Väter von der zerbrochenen Familie und damit von ihren Kindern auszuschließen - das ist nicht nur grausam, es gilt mittlerweile per europäisches Dekret als diskriminierend und als nicht akzeptable juristische Sackgasse! Dagegen muss etwas getan werden. Die Lobby der Trennungsväter wächst, ihre Botschaft ist klar. Die derzeit unakzeptable Gesetzeslage in Deutschland wird nach dem europäischen Urteil neu ausgelotet, die Rechtssprechung muss jetzt geprüft und modifiziert werden. Ämter und staatliche Entscheidungsträger sind gefordert umzudenken, damit nicht - zum vermeintlichen Schutz alleinerziehender Mütter - die entsorgten Väter zur seelischen Folter verdammt werden - und ihre Kinder, von ihnen getrennt zwar und vaterlos, aber psychisch doch mit ihnen zusammen darunter leiden. Solche Dramen mit all ihren psychosozialen Konsequenzen müssen tatkräftig verhindert werden.

Kinder haben - gerade auch nach einer Trennung - das Recht auf beide Elternteile (hierzu bspw. Literatur des Juristen Achim BRÖTEL, heute Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises). Väter und Mütter müssen nach einer Trennung gleichberechtigt behandelt werden. Die aktuellen Ergebnisse der Väterfoschung müssen stärker in Konzepte beispielsweise der Jugendämter einfließen (hierzu bspw. Literatur des Pädagogen Remi STORK). Die Bedeutung verantwortungsvoller Väter für die psychische und soziale Entwicklung ihrer Kinder, und zwar von Geburt an, muss neu hinterfragt werden (hierzu bspw. Literatur von Jean Le CAMUS, Professor der Psychologie mit Schwerpunkt Vater-Kind-Beziehungen). Alternative Realsorge-Konzepte müssen vor allem auf der Grundlage des tatsächlichen Wohlwollens für Trennungskinder diskutiert und neu etabliert werden, hier insbesondere die Möglichkeit des Wechselmodells (Doppelresidenz). Auch gesellschaftlicheund berufliche Modelle sind in diese Überlegungen verstärkt einzubeziehen (hierzu bspw. Literatur von Robert HABECK und Thomas GESTERKAMP). - Zu diesen Themen gibt es eine ganze Menge aktualisiertes Wissen aus der Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft usw.

Dieses Weblog hat den bescheidenen Anspruch, eine neue Plattform zu sein, die wachsen kann und wachsen soll - auch mit Ihrer Hilfe und Ihrer Beteiligung! (Nutzen Sie bitte gerne die Kommentarfunktion oder schreiben Sie eine E-Mail!) Das Weblog wird ins Leben gerufen, um neues Wissen aus der Väterforschung und zeitgemäße Kenntnisse über Vater-Kind-Beziehungen zu bündeln, um rechtliche Infos zum Thema zusammenzustellen, um wichtige Links aufzulisten - und letztlich vor allem auch, um einen Trittstein für entsorgte Väter in seelischer Not zu setzen. Wir haben als regionalen Schwerpunkt unseres Wirkens den Raum Odenwald und Neckartal. Doch die Themen, die hier nach und nach landen sollen, werden überwiegend deutschlandweite Bedeutung haben. Es sind Themen, die alle - Männer, Frauen, berufliche Profis usw. - angehen, die aufrichtig daran interessiert sind, zuverlässige, liebevolle und wohlwollende Kindeseltern gerade auch nach einer Trennung zu stärken!

Aus - beruflich bedingtem - Zeitmangel kann dieses Weblog nur langsam wachsen. Aber es ist hiermit eingerichtet - und es wird.

Anmerkung: Die einzelnen Weblog-Beiträge werden nach "Labels" thematisch eingeordnet. Dieser Beitrag ist beispielsweise unter dem Label "Themenabriss" kategorisiert. Diese "Tags" erleichtern später das Suchen nach speziellen Themenartikeln.
Geschrieben von: papa m.